Hallwilersee Rechtsanwälte, Ihr auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt im Kanton Aargau.

Wer mit einem Strafverfahren konfrontiert ist, benötigt kompetente Unterstützung durch den Strafverteidiger. Strafverfahren bringen einschneidende und unmittelbare Konsequenzen mit sich: Verhaftung, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Kontosperre und Beschlagnahmung des Autos sind nur einige der zahlreichen Zwangsmassnahmen, denen sich die beschuldigte Person gegenüber sieht. Schlussendlich drohen je nach Delikt Busse, Geldstrafe, Freiheitstrafe (Gefängnis) oder gar Verwahrung.

Wir verteidigen Sie im Untersuchungsverfahren vor Staatsanwaltschaft und Zwangsmassnahmengericht sowie im Hauptverfahren vor Bezirksgericht kompetent und zielführend. Wir legen für Sie Beschwerde gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft ein und ergreifen Rechtsmittel in Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor Obergericht. Und falls nötig führen wir Ihren Prozess mit Beschwerde in Strafsachen bis vor Bundesgericht.

Geschädigte und Opfer haben zudem mit der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung umfangreiche Mittel und Werkzeuge erhalten um als Privatkläger am Strafverfahren teilzunehmen und dieses zu gestalten und zu beeinflussen. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie auch zu diesem Punkt gerne.

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